Waffenaufbewahrung – Was gibt es zu beachten?
von Hajo Simons
Veröffentlicht am 13. März 2026

Die Aufbewahrung von Waffen ist in Deutschland durch das Waffengesetz (WaffG) geregelt. § 36 WaffG legt fest, wie Waffen und die zugehörige Munition zu lagern sind und welche Sicherheitsvorkehrungen bei der Lagerung getroffen werden müssen. Wir zeigen Ihnen im folgenden Artikel die wichtigsten Punkte zu dem Thema und erklären, warum die sichere Aufbewahrung von Waffen so wichtig ist.

Warum eine sichere Waffenaufbewahrung wichtig ist

Das Bundeskriminalamt gibt an, dass es im Jahr 2023 fast 78.000 Wohnungseinbrüche mit Diebstahldelikten gegeben hat. Diese Zahl ist deutlich niedriger, als noch im Jahr 2019 (rund 87.000 Einbrüche) was auch an den deutlich verbesserten Maßnahmen zum Einbruchschutz liegt, die viele Privatpersonen treffen. Von Videoüberwachung bis hin zu hochwertigen Schlössern und Einbruchssicherungen an Türen und Fenstern hat sich hier eine Menge getan in den vergangenen Jahren.

Doch wenn es einmal zu einem Einbruch in einem der 930.000 Haushalte mit Waffen in Deutschland kommt, ist es wichtig, dass diese gut verschlossen sind. Denn in den falschen Händen können Waffen, die sonst vielleicht nur als Sportinstrumente oder Jagdgeräte genutzt werden, großen Schaden anrichten.

Darüber hinaus kann es zu schrecklichen Unfällen kommen, falls Schusswaffen in die Hände von Kindern und Jugendlichen geraten. Um sowohl die kriminelle Nutzung von Waffen als auch Unfälle mit schweren Verletzungen oder sogar mit Todesfolge zu vermeiden, ist es wichtig, Waffen sicher zu verwahren.

Gesetzliche Vorschriften zur Waffenaufbewahrung in Deutschland

In § 36 WaffG wird festgelegt, dass Besitzer von Waffen und Munition verpflichtet sind, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit diese nicht entwendet werde können. Die genaue Ausgestaltung dieser Vorschrift soll durch Rechtsverordnungen erfolgen.

Aus diesem Grund hat der Bund die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) erlassen, die weiteres regelt. In den Paragrafen 13 und 14 der Verordnung wird festgelegt, wie Waffen und deren Munition zu lagern sind.

Sicherheitsstufen von Waffenschränken

Erlaubnispflichtige Waffen müssen stets ungeladen in einem zertifizierten Waffenschrank aufbewahrt werden. Die Mindestanforderung an diese Waffenschränke ist ein Widerstandsgrad von 0 bis 1 nach DIN/EN 1143-1.

Waffenschränke mit Widerstandsgrad 0 dürfen maximal zur Lagerung von 5 Kurzwaffen oder zur Lagerung einer unbegrenzten Anzahl von Langwaffen genutzt werden. Waffenschränke mit Widerstandsgrad 1 hingegen haben hier keine Begrenzungen. Wenn Sie noch über einen alten Waffenschrank der Klassen A oder B verfügen, gilt Bestandsschutz. Die Sammlung an Waffen darf aber in diesen Schränken nicht mehr erweitert werden.

Aufbewahrung von Munition – Das gilt es zu beachten

Munition muss gesondert von den Waffen in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss aufbewahrt werden. Wenn Sie über einen Waffenschrank der Widerstandsstufen 0 oder 1 verfügen, kann die verschlossene Stahldose in dem gleichen Waffenschrank gelagert werden, wie die Waffen selbst.

Wer Zugriff auf Waffen haben darf

Zugriff auf den Waffenschrank dürfen nur Personen haben, die eine Waffenbesitzkarte führen. Ehepartner und vor allem Kinder der berechtigten, dürfen hier keinen Zugriff erhalten.

Sie dürfen einen Waffenschrank nur dann mit einer anderen Person teilen, wenn beide Personen in einem Haushalt leben. Mit dem Nachbarn, einem Arbeits- oder Jagdkollegen ist das Teilen eines Waffenschranks nicht erlaubt.

Häufige Fehler bei der Waffenaufbewahrung

Einer der häufigsten Fehler bei der Waffenaufbewahrung ist die fehlerhafte oder unsichere Aufbewahrung der Schlüssel. Die Schlüssel für einen Waffenschrank dürfen nicht frei zugänglich in einer Schlüsselschale liegen oder an einem Schlüsselbrett hängen. Andernfalls wäre auch der sicherste Waffenschrank nutzlos.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Lagerung geladener Waffen. Waffen müssen vor der Lagerung immer vollständig entladen sein. Außerdem darf die Munition nicht zusammen mit den Waffen gelagert werden. Die Lagerung im selben Waffenschrank ist nur bei einer zusätzlichen Sicherung der Munition erlaubt.

Waffen dürfen nur in ständig bewohnten Gebäuden gelagert werden. Eine Jagdhütte beispielsweise ist der falsche Ort für einen Waffenschrank.

Tipps für eine sichere und gesetzeskonforme Waffenaufbewahrung

Eines der wichtigsten Ziele bei der sicheren Verwahrung von Waffen, ist der Diebstahlschutz. Damit dieser auch gewährleistet wird, sollten Sie Waffenschränke mit einem Gewicht von weniger als 200 kg fest im Boden oder an der Wand verankern lassen.

Auch erlaubnisfreie Waffen müssen in einem verschlossenen Behältnis wie einem Waffenkoffer oder einem Waffenschrank aufbewahrt werden. So soll der Zugriff durch unbefugte vermieden werden.

Fazit

Sobald Waffen gestohlen werden, ist das etwas anderes als ein Fahrraddiebstahl. Wird ein Fahrrad entwendet, ist das ärgerlich. Eine gestohlene Waffe kann für kriminelle Zwecke verwendet werden. Ebenso schrecklich ist es, falls Kindern ein schwerer Unfall zustößt, weil sie mit einer geladenen, aber nicht sicher aufbewahrten Waffe gespielt haben. Damit beide Szenarien möglichst nicht eintreten, ist eine gesetzeskonforme Waffenaufbewahrung besonders wichtig.

Foto: ©  M-Production / stock adobe

Verfasst von Hajo Simons
arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater. Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).