Videoüberwachung – was ist erlaubt?
von Hajo Simons
Veröffentlicht am 20. Februar 2024

Wir leben in unsicheren Zeiten, auch wenn so mancher „Experte“ etwas anderes behaupten möchte. Jedes Jahr, insbesondere in der dunklen Jahreszeit, häufen sich die Haus- und Wohnungseinbrüche in Deutschland.

Kein Wunder, dass viele Bewohner aufrüsten und nicht nur eine professionelle Alarmanlage im Haus installieren, sondern auch das komplette Grundstück und den Bereich davor per Video überwachen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Wie weit darf man gehen, und welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten?

In diesem Ratgeber geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick darüber, was im Bereich der Videoüberwachungssysteme für Haus und Heim erlaubt ist und was nicht.

Videoüberwachung am eigenen Haus

Ohne Zweifel: Die Installation von Überwachungskameras am eigenen Haus ist eine der besten Methoden, um sein Eigentum zu schützen und potenzielle Eindringlinge abzuschrecken. Dabei gilt grundsätzlich, dass Haus und Grundstück privaten Raum darstellen, in dem Sie eine gewisse Kontrolle haben und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen installieren dürfen – auch von Gesetzes wegen. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich das Recht haben, eine Videoüberwachung an Ihrem eigenen Haus zu installieren.

Doch das Ganze bewegt sich in recht engen rechtlichen Grenzen, und es gibt vielerlei Einschränkungen. Besonders falls die Überwachung auch einen Teil des öffentlichen Raumes umfasst, und sei es ein noch so kleiner. Auf die Einschränkungen wollen wir im Folgenden etwas näher eingehen.

Persönlichkeitsrechte haben Vorrang

Trotz des grundsätzlichen Rechts, eine Videoüberwachung am eigenen Haus zu installieren, müssen Sie die Persönlichkeitsrechte anderer Personen respektieren und wahren. Sie müssen also dafür sorgen, dass Ihre Überwachungskameras nicht unangemessen in die Privatsphäre anderer Menschen eingreifen, da deren Persönlichkeitsrechte stets Vorrang haben vor Ihren Interessen als Haus- und Grundstückseigentümer.

Was ist erlaubt?

Um die Persönlichkeitsrechte anderer Personen zu wahren, müssen Ihre Überwachungskameras so positioniert sein, dass sie ausschließlich Ihr eigenes Grundstück überwachen. Sie sollten also darauf achten, dass die Kameras nicht auf öffentliche Bereiche wie Gehwege oder Straßen gerichtet sind, da solche Aufnahmen als Verletzung der Privatsphäre von Passanten angesehen werden.

Weiterhin sollten Sie beachten, dass Sie keine Tonüberwachung ohne die Einwilligung der betroffenen Personen durchführen dürfen. In Deutschland ist gesetzlich verankert, dass die Aufnahme von Gesprächen bzw. generell mit Ton ohne Zustimmung als Verletzung der Privatsphäre gewertet werden kann. Ihre Kameras dürfen also nur Bilder aufnehmen, da es kaum bzw. nicht möglich ist, Tonaufnahmen auf einen bestimmten räumlichen Bereich zu begrenzen.

Und wie gestaltet es sich mit der Speicherdauer der Aufnahmen? Müssen diese nach einem gewissen Zeitraum wieder gelöscht werden?

Speicherung personenbezogener Daten

In Deutschland regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Somit gelten diese Regularien auch für Videoaufnahmen von Überwachungskameras. Gemäß diesen Gesetzen müssen Betreiber von Videoüberwachungssystemen dafür sorgen, dass sie die Datenschutzrichtlinien einhalten und die Privatsphäre der betroffenen Personen schützen.

Konkret bedeutet das: Die Aufnahmen von Überwachungskameras in Deutschland dürfen in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden. Gemäß § 6b BDSG dürfen personenbezogene Daten, die im Rahmen der Videoüberwachung erhoben werden, grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie dies zur Erreichung des verfolgten Zwecks erforderlich ist.

Die Aufnahmen dürfen also nur so lange aufbewahrt werden, wie sie zur Wahrnehmung des berechtigten Interesses des Betreibers erforderlich sind – beispielsweise zur Sicherheit des Grundstücks.

Eine genaue vorgeschriebene Frist gibt es also nicht. Die konkrete Aufbewahrungsfrist kann je nach Zweck der Videoüberwachung variieren, sollte jedoch nicht länger sein als unbedingt erforderlich. Typischerweise werden Aufnahmen von Überwachungskameras für einen Zeitraum von einigen Tagen bis zu wenigen Wochen gespeichert.

Gibt es Ausnahmen?

Ja! Wenn es etwa zu einem Einbruch bzw. Diebstahl oder einer Sachbeschädigung kommt, kann es laut gesetzlichen Anforderungen gestattet oder sogar vorgeschrieben sein, eine längere Aufbewahrungsdauer einzuhalten. Dies gilt beispielsweise, wenn die Aufnahmen als Beweismittel in strafrechtlichen Ermittlungen dienen.

Was ist nicht erlaubt?

Wir haben also erfahren, dass die Privatsphäre der Gefilmten grundsätzlich Vorrang vor den Interessen des Filmenden hat. Dies beinhaltet jedoch nicht nur, seine Kameras nicht auf öffentliche Bereiche wie Gehwege oder Straßen zu richten. Sie dürfen auch keine Kameras in Bereichen installieren, in denen beispielsweise Fenster von Nachbarn einsehbar sind oder die von öffentlichen Bereichen aus eingesehen bzw. ohne Barriere betreten werden können.

Nehmen wir also an, sie haben ein umzäuntes und von Hecken gesäumtes Grundstück, das von außen nicht einsehbar ist. Dieses dürfen Sie ohne rechtliche Probleme mit einer beliebigen Anzahl von Kameras überwachen. Doch Achtung: Befindet sich beispielsweise auf dem Grundstück auch ein Autoabstellplatz, der vom öffentlichen Grund aus eingesehen und betreten werden kann, dürfen Sie diesen nicht per Video überwachen.

Doch das ist noch nicht alles. Betreiber von Videoüberwachungssystemen müssen außerdem dafür sorgen, dass alle gespeicherten Daten angemessen geschützt sind, so dass es nicht zu einem unbefugten Zugriff oder Missbrauch kommen kann. Hierzu zählen u. a. technische und organisatorische Maßnahmen, die zum Schutz der Daten implementiert werden müssen. Auch das bereits angesprochene regelmäßige Löschen der Aufnahmen nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist zählt zum Schutz der Daten.

Fazit

Die Installation einer Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück ist ein rechtlich pikantes Thema. Die Überwachung ist zwar grundsätzlich erlaubt, dies aber nur in sehr engen Grenzen. Unser Tipp: Arbeiten Sie mit einem Sicherheitsexperten zusammen oder lassen Sie eine bereits installierte Anlage von einem solchen begutachten. Er wird Ihnen rechtlich sicher sagen können, ob Ihr Videoüberwachungssystem ordnungsgemäß installiert ist und ohne Bedenken in Betrieb genommen werden kann.

Foto: ©AspctStyle / stock adobe

Verfasst von Hajo Simons
arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater. Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).