Waffen sicher aufbewahren
von Hajo Simons
Veröffentlicht am 24. April 2026

Waffen und Munition dürfen nicht in die Hände von Kindern gelangen. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass Unbefugte diese nicht an sich nehmen können. Deshalb fordert der Paragraf 36 des Waffengesetzes von Ihnen, dass Sie Vorkehrungen treffen, damit dies nicht geschieht. Wie Sie Waffen sicher aufbewahren und welche weiteren gesetzlichen Vorschriften relevant sind, lesen Sie in diesem Artikel.

Gesetzliche Vorschriften zur Waffenaufbewahrung

Verschiedene Rechtsvorschriften regeln, wie Waffen und Munition sicher aufbewahrt werden müssen. Grundlegend ist der Paragraf 36 des Waffengesetzes (WaffG). In diesem ist festgelegt, wie Waffen und Munition sicher aufzubewahren sind. Zudem informiert der Paragraf über die Nachweispflichten gegenüber den zuständigen Behörden.

Relevant ist zudem § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). Dieser Paragraf regelt, wie erlaubnispflichtige Schusswaffen sowie verbotene Waffen und Munition sicher aufbewahrt werden müssen. In Paragraf 13 Absatz 2 Nummer 1 AWaffV ist geregelt, wie erlaubnisfreie Waffen und Munition aufzubewahren sind. Zudem können Sie dort nachlesen, welche Anforderungen an die Behältnisse, die Sicherheitsvorkehrungen und die Mengenbegrenzungen gestellt werden.

Paragraf 14 AWaffV regelt, wie Waffen und Munition in Schützenhäusern, Schießstätten und im gewerblichen Bereich aufbewahrt werden müssen.

Sicherheitsstufen und Anforderungen an Waffenschränke

Das Waffengesetz legt fest, dass Sie Waffen nur in geprüften und zertifizierten Tresoren aufbewahren dürfen, die einem definierten Einbruchschutz nach der Euronorm ED 1143-1 entsprechen. Die Waffenbehörde kann die Aufbewahrung in fensterlosen Waffenräumen genehmigen.

Bewahren Sie Ihre Waffen nicht ordnungsgemäß auf, begehen Sie eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren oder mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Zudem beweisen Sie dadurch Ihre Unzuverlässigkeit. Dies hat zur Folge, dass Ihnen die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen wird.

Abhängig von der Art und der Anzahl der Waffen, die Sie besitzen, benötigen Sie einen Tresor mit einem Widerstandsgrad von mindestens 0. Je höher die Widerstandsklasse ist, desto höher ist der Einbruchschutz. Für die Aufbewahrung im Haus sind die Sicherheitsstufen 0 bis 1 gängig. Diese bieten eine niedrige Sicherheit, schützen jedoch vor Gelegenheitstätern.

In Tresoren mit dem Widerstandsgrad 0 und einem Gewicht von bis zu zweihundert Kilogramm dürfen erlaubnispflichtige Langwaffen in unbegrenzter Anzahl und bis zu fünf Kurzwaffen gelagert werden. Wiegt der Schrank mehr als zweihundert Kilogramm, ist die Lagerung von Langwaffen in unbegrenzter Zahl erlaubt. Besitzen Sie Kurzwaffen, dürfen Sie bis zu zehn davon im Waffentresor unterbringen.

Gehört Ihnen ein Waffentresor mit dem Widerstandsgrad 1, bringen Sie darin beliebig viele Lang- und Kurzwaffen unter. Für die Munition ist keine räumliche Trennung vorgeschrieben. Bei allen Waffen gilt, dass diese bei der Unterbringung im Tresor nicht geladen sein dürfen.

Höhere Sicherheitsstufen

Waffentresore mit den Sicherheitsstufen 2 bis 3 gehören zu den Tresoren mit mittlerer Sicherheit. Sie halten Einbruchsversuchen von geübten Angreifern stand, die mit einfachen Elektrowerkzeugen oder mit Handwerkzeugen arbeiten. Noch sicherer sind Tresore der Grade 4 bis 6. Sie bieten Sicherheit gegen längere, kraftvolle Angriffe mit leistungsstarken Werkzeugen.

Unterschiede zwischen Kurz- und Langwaffenlagerung

Zu den Langwaffen gehören Schrotflinten, Gewehre und Büchsen. Das Waffengesetz fordert, dass Sie diese in einem zertifizierten Waffenschrank lagern. Bei der Anzahl sind Sie nicht eingeschränkt, sofern sich der Tresor in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung befindet. Jedoch dürfen die Langwaffen nicht geladen sein.

Zu den Kurzwaffen, die auch als Handfeuerwaffen bezeichnet werden, gehören Revolver und Pistolen. Diese Waffen sind beliebt und diebstahlsgefährdet. Deshalb müssen Sie Handfeuerwaffen ordnungsgemäß – beispielsweise in einem Kurzwaffentresor – aufbewahren, der mindestens der Widerstandsklasse 0 entspricht.

Die Anzahl der Kurzwaffen, die Sie darin unterbringen dürfen, hängt vom Tresorgewicht ab. Erlaubt sind mindestens fünf Waffen. Ist der Schrank fest im Mauerwerk verankert, sind es zehn Handfeuerwaffen, die Sie darin unterbringen dürfen. Bei einem Eigengewicht des Tresors von mehr als zweihundert Kilogramm sind ohnehin zehn Waffen erlaubt. Besitzen Sie jedoch einen Waffenschrank mit dem Widerstandsgrad 1 oder höher, können Sie so viele Waffen im Schrank unterbringen, wie Sie möchten.

Achten Sie darauf, dass Sie auch Verschlüsse und Wechselläufe im Tresor aufbewahren. Zudem dürfen auch Kurzwaffen nicht geladen sein. Deshalb nehmen Sie die Magazine und Patronen heraus, bevor Sie die Waffen, das Zubehör und die Munition im Waffenschrank unterbringen.

Munition richtig und getrennt lagern

Neben den Waffen müssen Sie die Munition sicher aufbewahren. Weil ein zertifizierter Waffenschrank für Lang- und Handfeuerwaffen vorgeschrieben ist, der mindestens der Kategorie 0 angehört, brauchen Sie sich keine Gedanken um eine getrennte Lagerung zu machen. Jedoch müssen Sie die Munition in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung unterbringen, das mit einem Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlusseinrichtung ausgestattet ist. Das Behältnis legen Sie mit in den Tresor. Möglicherweise sind mehrere Behältnisse erforderlich, wenn Sie Munition verschiedener Kaliber besitzen. Zudem brauchen Sie noch ein Behältnis für gezündete (leere) Hülsen. Vor Verwechslungen schützen Behältnisse.

Geeignete Aufbewahrungsorte im Haushalt

Waffen sind gefährlich. Sie gehören deshalb nicht in Kinderhände und nicht in die Hände von Unbefugten. Deshalb sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wo im Haus Sie Ihre Waffen aufbewahren. Wichtig ist, dass der Waffenschrank nicht für jeden sichtbar ist. Bringen Sie ihn deshalb in einem abgeschlossenen Hauswirtschaftsraum oder im Schlafzimmer unter, denn diese Räume sind für Fremde gewöhnlich tabu.

Ein sicherer Ort, um Waffen unterzubringen, kann ein Einbauschrank sein, in dem ein zertifizierter Sicherheitsbehälter fest verankert und schwer zu entfernen ist. Zudem eignen sich Keller und andere abschließbare Räume ohne Fenster – oder ersatzweise mit abschließbaren Fenstern. Voraussetzung ist die feste Verankerung.

Noch sicherer sind diese Räume vor unbefugtem Zutritt, wenn Sie diese mit zusätzlichem Zutrittsschutz ausstatten. Das können Alarmanlagen, besonders sichere Türschlösser oder zusätzliche Verriegelungen sein. Der zertifizierte Waffenschrank ist dennoch Pflicht.

Zugriffsschutz: Wer darf Zugang haben?

Zugang zur Waffe hat in erster Linie der eingetragene Waffenbesitzer mit Erlaubniskarte. Andere Haushaltsmitglieder benötigen die rechtliche Befugnis zum Besitz einer Waffe. Diese weisen sie durch eine Waffenbesitzkarte, einen kleinen Waffenschein oder durch eine andere rechtliche Befugnis nach. Immer benötigen Haushaltsmitglieder jedoch die Erlaubnis des Eigentümers der Waffe, um die Waffe zu entnehmen.

 

Foto: © Oleg / stock adobe

Verfasst von Hajo Simons
arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater. Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).